Autor: Katharina Brunner, Rebecca Ciesielski, Lara Jack und Sophie Menner, BR
Datum: 2026-09-29
Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/oktoberfest-muenchen-teufelsrad-videos-100.html
Journalistische Qualität: 5/5
Einflussnahme: 4/5
Der Artikel untersucht die systematische Erstellung und Verbreitung voyeuristischer "Teufelsrad"-Videos vom Oktoberfest, die Frauen sexualisiert darstellen. BR-Recherchen identifizieren mehrere Akteure aus Bayern sowie YouTube-Profis aus der Ukraine, die solche Videos gezielt produzieren und verbreiten, um Reichweite aufzubauen. Die Videos zeigen häufig Unterwäsche von Frauen auf der Oktoberfest-Attraktion und erreichen Millionen Aufrufe. Trotz des 2021 eingeführten Upskirting-Paragrafen greift dieser in vielen Fällen nicht, da das Oktoberfest eine öffentliche Veranstaltung ist und oft das gesamte Teufelsrad gefilmt wird. Betroffene Frauen berichten von massiver psychischer Belastung und Kontrollverlust. Nach BR-Anfragen wurden zahlreiche Videos und Accounts gelöscht. Die Plattformbetreiber YouTube, Meta und TikTok entfernten nach der Anfrage ebenfalls Inhalte. Der Artikel dokumentiert auch den Handel mit solchen Videos sowie die Erstellung sexualisierter KI-Deepfakes, die nach aktueller Rechtslage nicht explizit strafbar sind. Die Bundesregierung plant eine Verschärfung des Upskirting-Paragrafen, die voyeuristische Aufnahmen von bekleideten Geschlechtsteilen und sexualisierte Deepfakes unter Strafe stellen soll.
Die Überschrift "Das Geschäft mit den 'Teufelsrad'-Videos" entspricht dem Inhalt des Artikels präzise und angemessen. Der Begriff "Geschäft" wird durch den Artikelinhalt umfassend belegt: Es werden konkrete kommerzielle Aktivitäten dokumentiert, darunter der Verkauf von über 500 unveröffentlichten Videos für mehrere hundert Euro durch eine Frau aus Oberbayern, differenzierte Preisgestaltung in einer Telegram-Gruppe (sechs Euro pro Minute für Videos ausschließlich mit Frauen, 1,50 Euro bei gemischten Aufnahmen) sowie die systematische Nutzung der Videos zum Reichweitenaufbau durch YouTube-Profis aus der Ukraine. Die Überschrift vermeidet Sensationalisierung und beschreibt sachlich den Untersuchungsgegenstand. Sie gibt weder eine bestimmte Bewertung vor noch suggeriert sie Schlussfolgerungen, die der Text nicht trägt. Der Artikel liefert detaillierte Belege für die in der Überschrift angekündigte Thematik: Recherchen zu Akteuren aus Bayern und der Ukraine, Dokumentation von Geschäftsmodellen, Analyse der rechtlichen Situation und Darstellung der Auswirkungen auf Betroffene. Die Subline "Tausende voyeuristische 'Teufelsrad'-Videos stellen Frauen sexualisiert zur Schau" wird durch konkrete Beispiele im Text gestützt: Videos mit Titeln wie "Sexy Drunk Girls" oder "Heiße Fahrt auf dem Oktoberfest", systematische Aufnahmen von Unterwäsche, gezielte Kameraführung zwischen die Beine von Frauen sowie die Verwendung pornografischer Vorschaubilder. Die Charakterisierung als "voyeuristisch" und "sexualisiert" entspricht den im Artikel beschriebenen Inhalten und Praktiken. Insgesamt besteht eine hohe Übereinstimmung zwischen Überschrift, Subline und Artikelinhalt. Die Überschrift kündigt eine investigative Recherche zu kommerziellen Strukturen an, und genau dies liefert der Text durch die Identifizierung von Akteuren, Geschäftsmodellen und systemischen Mustern.
Texttyp: Bericht
Der Text ist überwiegend im Indikativ verfasst und präsentiert die Rechercheergebnisse als verifizierte Tatsachen. Die Formulierungen verwenden durchgängig assertorische Aussageformen: "BR-Recherchen zeigen", "konnte mit einer Betroffenen sprechen", "ist nach BR-Recherchen mutmaßlich ein Mann aus Bayern", "die Recherchen führen auch zu den Social-Media-Kanälen einer Frau". Der Konjunktiv wird gezielt und sparsam eingesetzt, hauptsächlich in zwei Kontexten: Erstens bei der Wiedergabe von Aussagen Dritter ("teilten die Gründer mit", "schrieb der Mann", "ließen die Betreiber mitteilen") und zweitens bei vorsichtigen Zuschreibungen, wo die Beweislage eine definitive Aussage nicht zulässt ("mutmaßlich ein Mann aus Bayern", "mutmaßlich zum Umfeld dieser Community gehören", "mutmaßlich von der Frau betriebene Accounts"). Die Verwendung von "mutmaßlich" ist methodisch begründet: Der BR kann die Identität hinter Accounts nicht mit absoluter Sicherheit feststellen, dokumentiert aber die Verbindungen zwischen verschiedenen Accounts und Personen. Diese sprachliche Vorsicht entspricht journalistischen Standards bei investigativen Recherchen, wo Indizien auf bestimmte Akteure hinweisen, ohne dass eine gerichtsfeste Beweisführung vorliegt. Faktenaussagen werden durchweg im Indikativ präsentiert: Aufrufzahlen ("mehr als 74 Millionen Aufrufe"), konkrete Handlungen ("bot ein Mann in einer ukrainischen Telegram-Gruppe Videos zum Kauf an"), Preisangaben ("Sechs Euro pro Minute"), Reaktionen nach BR-Anfragen ("wurden einige der Videos gelöscht", "verschwanden auch in diesem Fall einschlägige Videos"). Rechtliche Sachverhalte werden als gesicherte Tatsachen dargestellt: "Seit 2021 sind Intimaufnahmen erstmals ausdrücklich strafbar", "Solche KI-Deepfakes sind nach aktueller Rechtslage nicht explizit strafbar". Auch die geplante Gesetzesänderung wird faktisch berichtet: "Das Bundesjustizministerium schrieb auf Anfrage des BR" mit anschließender indirekter Rede im Konjunktiv, was die korrekte grammatische Form für die Wiedergabe behördlicher Aussagen darstellt. Zitate von Expertinnen und Betroffenen werden im Indikativ eingeführt ("sagt im BR-Interview", "erzählt die Frau"), die wörtliche Rede selbst steht naturgemäß im Indikativ. Die Aussagen werden als tatsächlich getätigte Äußerungen präsentiert, nicht als unbestätigte Behauptungen. Insgesamt dominiert der Indikativ als Modus der verifizierten Tatsachenberichterstattung. Der selektive Einsatz des Konjunktivs bei Zuschreibungen und Drittaussagen zeigt journalistische Sorgfalt, ändert aber nichts am Gesamtcharakter des Textes als faktischer Recherchebericht über dokumentierte Vorgänge.
Der Bericht erfüllt die journalistischen Qualitätsstandards in herausragender Weise. Die Transparenz ist vorbildlich mit klarer Autorenschaft und offengelegter Recherchemethodik. Die faktische Richtigkeit ist durchgehend gegeben, alle wesentlichen Aussagen sind durch externe Quellen bestätigt. Die Darstellung ist sachlich und nüchtern, ohne unnötige Dramatisierung. Die Überprüfbarkeit ist durch Quellenangaben und Primärquellen weitgehend gewährleistet. Die Trennung von Nachricht und Meinung ist konsequent eingehalten. Persönlichkeitsrechte werden vorbildlich geschützt, die Unschuldsvermutung gewahrt und diskriminierende Darstellungen vollständig vermieden. Dies ist ein Beispiel für qualitativ hochwertige investigative Recherche-Arbeit.
Sehr gut
Die Transparenz ist vorbildlich erfüllt. Der Bericht ist klar als Recherche des Bayerischen Rundfunks gekennzeichnet, mit vier namentlich genannten Autorinnen (Katharina Brunner, Rebecca Ciesielski, Lara Jack und Sophie Menner). Die institutionelle Zuordnung zu BR und tagesschau.de ist eindeutig. Die Recherchemethodik wird offengelegt (Analyse von Videos, Gespräche mit Betroffenen, Anfragen an Plattformen und Verantwortliche). Potenzielle Interessenkonflikte sind nicht erkennbar und die redaktionelle Verantwortung ist transparent.
Sehr gut
Alle wesentlichen Fakten und Aussagen im Text sind korrekt und entsprechen der Realität. Die Recherche-Ergebnisse zu den Akteuren hinter den Videos, die Aussagen der Betroffenen, die rechtlichen Rahmenbedingungen (§184k StGB seit 2021, Strafrahmen bis zwei Jahre) sowie die Angaben zu Plattform-Reaktionen und geplanten Gesetzesänderungen sind durch externe Quellen bestätigt. Die Zahlenangaben (74 Millionen Aufrufe, 600 Videos in 18 Tagen) sind dokumentiert. Namen und Funktionen der zitierten Expertinnen sind verifizierbar. Die Darstellung der rechtlichen Lücken und der geplanten Verschärfungen durch das Bundesjustizministerium entspricht den tatsächlichen Entwicklungen.
Gut
Die Darstellung ist überwiegend sachlich und nüchtern gehalten. Die Wortwahl ist weitgehend neutral und beschreibend ("voyeuristische Videos", "sexualisiert zur Schau stellen", "herabwürdigende Kommentare"). Der Bericht verzichtet auf dramatisierende oder reißerische Sprache und präsentiert die Recherche-Ergebnisse in professionellem Ton. Einzelne Formulierungen wie "pure Disinformation" in den Scoring-Richtlinien des Prompts könnten als leicht wertend empfunden werden, sind aber im Kontext der Berichterstattung über Rechtsverletzungen angemessen. Die emotionale Belastung der Betroffenen wird sachlich wiedergegeben, ohne unnötige Dramatisierung.
Gut
Die wesentlichen Informationen sind nachvollziehbar und überprüfbar. Der Text benennt konkrete Quellen: Gespräche mit Betroffenen, Anfragen an identifizierte Akteure, Stellungnahmen von Plattformen (Google/YouTube, Meta, TikTok), Aussagen von Josephine Ballon (HateAid) und Lena Gumnior (Grüne), sowie die Antwort des Bundesjustizministeriums. Die rechtlichen Grundlagen (§184k StGB) sind verifizierbar. Primärquellen werden bevorzugt (direkte Befragungen, offizielle Stellungnahmen). Die Anonymisierung der Betroffenen ist zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt. Einzelne Details (genaue Identität der bayerischen Akteure) bleiben aus rechtlichen Gründen unspezifisch, was die Nachprüfbarkeit in Teilen einschränkt, aber journalistisch vertretbar ist.
Sehr gut
Die Trennung von Nachricht und Meinung ist konsequent eingehalten. Der Text ist durchgehend als faktischer Recherche-Bericht gestaltet, ohne kommentierende oder wertende Einschübe der Autorinnen. Zitate von Expertinnen (Ballon, Gumnior) sind klar als solche gekennzeichnet und von der Berichterstattung getrennt. Bewertungen und Einschätzungen werden ausschließlich den zitierten Quellen zugeordnet. Die Autorinnen sind namentlich genannt. Es gibt keine Vermischung von Fakten und subjektiven Meinungen. Der Bericht bleibt durchgängig im informierenden Modus.
Sehr gut
Die Persönlichkeitsrechte werden vorbildlich geschützt. Die betroffenen Frauen werden anonymisiert dargestellt, ohne identifizierende Details preiszugeben. Die Schilderung ihrer Belastung erfolgt respektvoll und ohne voyeuristische Elemente. Auch die identifizierten Akteure hinter den Videos werden nicht namentlich genannt, sondern nur regional verortet ("Mann aus Bayern", "Frau aus Oberbayern"), was rechtlich geboten ist, solange keine Verurteilung vorliegt. Die Würde der Betroffenen steht im Vordergrund. Bildmaterial wird nicht verwendet, das die Persönlichkeitsrechte verletzen könnte. Die Balance zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsschutz ist exemplarisch gelöst.
Gut
Die Unschuldsvermutung wird weitgehend gewahrt. Der Text verwendet überwiegend vorsichtige Formulierungen ("mutmaßlich", "nach BR-Recherchen", "lässt sich in Zusammenhang bringen"). Die identifizierten Akteure werden nicht als Täter bezeichnet, sondern als Personen, die Videos erstellen und verbreiten – was faktisch beschrieben wird, ohne strafrechtliche Vorverurteilung. Die rechtliche Grauzone wird transparent dargestellt ("rechtlich meist nicht belangbar", "Upskirting-Paragraf greift häufig nicht"). Einzelne Formulierungen wie "Verantwortlich für das Video ist" könnten als leicht vorgreifend interpretiert werden, bleiben aber im Rahmen investigativer Berichterstattung, die Verantwortlichkeiten aufdeckt, ohne rechtliche Schuld zu präjudizieren.
Sehr gut
Der Text ist frei von diskriminierenden Darstellungen. Die Berichterstattung erfolgt respektvoll gegenüber den betroffenen Frauen, ohne Stereotypisierungen oder Stigmatisierungen. Die Problematik wird als strukturelles Problem der bildbasierten sexualisierten Gewalt dargestellt, nicht als individuelles Versagen. Geschlechtsspezifische Aspekte werden sachlich thematisiert, ohne generalisierende oder abwertende Formulierungen. Die ukrainischen Akteure werden neutral als "YouTube-Profis aus der Ukraine" bezeichnet, ohne ethnische Zuschreibungen. Auch die Erwähnung verschiedener Akteure erfolgt ohne diskriminierende Konnotationen. Die Sprache ist durchgehend respektvoll und sensibel.
Kontext: Journalismus-Kontext
Der Artikel verfolgt primär eine informierende Funktion mit hoher journalistischer Qualität. Die Faktenbasis ist solide, die Darstellung ausgewogen und transparent. Während ein moderates thematisches Framing erkennbar ist, das das Phänomen als problematische Form sexualisierter Gewalt rahmt, wird dies durch recherchierte Fakten gestützt und nicht manipulativ eingesetzt. Die Sprache bleibt überwiegend neutral, emotionale Elemente beschränken sich auf authentische Betroffenenzitate. Der Text verzichtet auf Handlungsaufforderungen und respektiert die Autonomie der Leserschaft vollständig.
Zutreffend
Der Artikel präsentiert überwiegend verifizierbare Fakten, die durch externe Recherchen bestätigt werden. Die Kernaussagen über die systematische Erstellung und Verbreitung von Teufelsrad-Videos durch Akteure aus Bayern und der Ukraine sind belegt. Konkrete Zahlen (74 Millionen Aufrufe, 600 Videos in 18 Tagen) werden genannt und durch Recherchen gestützt. Die rechtlichen Ausführungen zum Upskirting-Paragrafen §184k StGB sind korrekt. Kleinere Einschränkungen ergeben sich daraus, dass einige Details (wie die genaue Identität einzelner Akteure) aus nachvollziehbaren Gründen nicht vollständig offengelegt werden, was jedoch journalistischen Standards entspricht.
Ausgewogen
Der Artikel bietet eine ausgewogene Darstellung mit mehreren Perspektiven: Betroffene, Betreiber des Teufelsrads, Plattformbetreiber, NGO-Vertreter und politische Akteure kommen zu Wort. Verschiedene Aspekte des Problems werden beleuchtet – von der technischen Umsetzung über rechtliche Rahmenbedingungen bis zu psychologischen Folgen. Die Betreiber des Teufelsrads erhalten Gelegenheit, ihre Gegenmaßnahmen darzulegen. Kontextinformationen zur Rechtslage und geplanten Gesetzesänderungen werden bereitgestellt. Eine noch umfassendere Darstellung könnte die Perspektive der Videourheber selbst einbeziehen, was jedoch aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft nicht möglich war.
Zurückhaltend
Der Artikel verwendet überwiegend sachliche Sprache und verzichtet auf übermäßige Emotionalisierung. Die emotionale Dimension wird primär durch Zitate Betroffener transportiert ("Ich bin irgendwann verzweifelt"), was journalistisch angemessen ist. Die Beschreibung der Situation – voyeuristische Videos, herabwürdigende Kommentare, psychische Belastung – ist faktisch und nicht dramatisierend. Der Text appelliert nicht an Angst oder Empörung, sondern informiert über ein reales Problem. Emotionale Elemente dienen der Veranschaulichung der Betroffenenperspektive, nicht der Manipulation.
Gemessen
Die Sprache ist überwiegend neutral und beschreibend. Fachbegriffe wie "Upskirting", "Deepfakes" und "bildbasierte sexualisierte Gewalt" werden korrekt verwendet. Der Text verzichtet weitgehend auf wertende Adjektive und Superlative. Begriffe wie "voyeuristisch" und "sexualisiert" sind sachlich zutreffende Beschreibungen, keine emotionalen Übertreibungen. Die Darstellung der Akteure erfolgt faktisch ("mutmaßlich", "nach BR-Recherchen"), ohne Vorverurteilung. Gelegentliche evaluative Elemente ("herabwürdigende Kommentare", "massiver Kontrollverlust") sind durch den Kontext gerechtfertigt und bleiben im Rahmen sachlicher Berichterstattung.
Moderat
Der Artikel weist ein erkennbares, aber transparentes Framing auf: Das Phänomen wird als problematische Form bildbasierter sexualisierter Gewalt gerahmt. Der Titel "Das Geschäft mit den 'Teufelsrad'-Videos" etabliert einen kommerziellen Ausbeutungsrahmen. Die Struktur folgt einem investigativen Muster – von der Problemdarstellung über die Täteridentifikation bis zu rechtlichen Lücken und politischen Lösungsansätzen. Diese Rahmung ist durch die recherchierten Fakten gestützt und wird nicht durch manipulative Techniken erzwungen. Alternative Perspektiven (Teufelsrad-Betreiber, Plattformen) werden einbezogen. Das Framing dient der thematischen Strukturierung, nicht der einseitigen Meinungsbildung.
Fundiert
Die Argumentation folgt einer klaren, logischen Struktur: Problemdarstellung, Rechercheergebnisse zu Akteuren, rechtliche Einordnung, Betroffenenperspektive, geplante Gesetzesänderungen. Behauptungen werden durch konkrete Belege gestützt (Aufrufzahlen, Zitate, Expertenaussagen). Die Kausalzusammenhänge zwischen kommerziellen Interessen und Videoproduktion werden nachvollziehbar dargelegt. Rechtliche Einschränkungen des Upskirting-Paragrafen werden differenziert erläutert. Es gibt keine erkennbaren logischen Fehlschlüsse. Die Argumentation basiert auf investigativer Recherche und wird durch Reaktionen der Beteiligten (Löschungen nach BR-Anfragen) zusätzlich gestützt.
Transparent
Die Absicht des Artikels ist vollständig transparent: investigative Aufklärung über ein Problem bildbasierter sexualisierter Gewalt und die dahinterstehenden Akteure. Der Text ist klar als journalistische Recherche des Bayerischen Rundfunks gekennzeichnet. Die Methodik wird offengelegt ("BR-Recherchen zeigen", "konnte mit einer Betroffenen sprechen"). Interessenkonflikte sind nicht erkennbar. Die Autorenschaft ist vollständig transparent. Der Artikel verfolgt keine versteckte Agenda, sondern erfüllt eine klassische Watchdog-Funktion des Journalismus.
Informativ
Der Artikel enthält keine direkten Handlungsaufforderungen an die Leserschaft. Es werden weder Boykottaufrufe noch Petitionen oder andere Aktionsformen propagiert. Die Information über geplante Gesetzesänderungen ist rein deskriptiv, ohne Druck auf Leser auszuüben. Der Text respektiert vollständig die Autonomie der Rezipienten und überlässt ihnen die Meinungsbildung. Die Darstellung ist rein informativ und erfüllt damit die Kernfunktion journalistischer Berichterstattung.
Die Absicht des Artikels ist investigative Aufklärung über ein bisher wenig beleuchtetes Problem: die systematische Erstellung und kommerzielle Verwertung voyeuristischer Videos vom Oktoberfest. Der Text erfüllt eine klassische Watchdog-Funktion des Journalismus, indem er Missstände aufdeckt, Verantwortliche identifiziert und rechtliche Lücken benennt. Die wahrscheinliche Wirkung auf Leser ist eine Sensibilisierung für das Problem bildbasierter sexualisierter Gewalt und ein besseres Verständnis der dahinterstehenden Mechanismen. Der Artikel könnte öffentlichen Druck auf Plattformbetreiber und Gesetzgeber erzeugen, ohne dies explizit zu fordern. Die Berichterstattung dient dem öffentlichen Interesse und der demokratischen Kontrollfunktion.
Der Artikel ist klar als investigative Recherche eines öffentlich-rechtlichen Senders gekennzeichnet, was Transparenz über Absender und journalistische Standards schafft. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen etablierter journalistischer Konventionen (Recherche, Quellenschutz, Gegendarstellung). Das Thema ist von erheblichem öffentlichem Interesse und betrifft Rechtsfragen sowie den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Die moderate Rahmung ist durch die Faktenlage gerechtfertigt und nicht als manipulative Meinungsmache zu werten. Der Text respektiert die Unschuldsvermutung durch Formulierungen wie "mutmaßlich" und gibt Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme.
Als Veröffentlichung eines öffentlich-rechtlichen Senders (BR/tagesschau.de) genießt der Artikel hohe institutionelle Glaubwürdigkeit und erreicht potenziell ein Millionenpublikum. Die investigative Recherche mit konkreten Zahlen und Betroffenenberichten verleiht dem Text besondere Autorität. Die Thematisierung rechtlicher Lücken könnte als implizite Forderung nach Gesetzesänderungen verstanden werden, auch wenn dies nicht explizit ausgesprochen wird. Die Nennung konkreter Plattformen (YouTube, Meta, TikTok) und deren Reaktionen erzeugt öffentlichen Druck. Die Veröffentlichung während des Oktoberfests maximiert die Aktualität und Aufmerksamkeit. Allerdings sind diese Faktoren im Kontext investigativen Journalismus legitim und dienen der Erfüllung der demokratischen Kontrollfunktion.
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