DECIPHERED: Sachsen-Anhalt: Martin Sellner gründet »Institut für Remigration« in Magdeburg

Autor: Eric Voigt

Datum: 2026-09-25

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-09/martin-sellner-institut-remigration-sachsen-anhalt-philipp-huemer?utm_source=firefox-newtab-de-de

Journalistische Qualität: 4/5

Einflussnahme: 4/5

Zusammenfassung

Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner hat in Magdeburg ein Unternehmen namens "Institut für Remigration" gegründet. Die UG ist seit Ende August beim Amtsgericht Stendal eingetragen, mit Sitz in Magdeburg und Geschäftsadresse in Chemnitz, wo die Identitäre Bewegung ein Zentrum unterhält. Sellner ist Geschäftsführer, beteiligt ist auch Philipp Huemer, ehemaliger Chef der Wiener Identitären. Das Unternehmen veröffentlichte ein Strategiepapier, das Sachsen-Anhalt zu einem "Remigrationsmusterland" machen will. Vorgeschlagen werden ein "Landesamt für Remigration", härtere Abschiebungen und Überprüfung von Duldungen. Als Zielgruppen nennt das Papier Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt sowie als "nicht assimiliert" bezeichnete Personen. Der Flüchtlingsrat warnt, die Pläne könnten eine Handlungsanweisung für die AfD sein. Sellner und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund nahmen 2023 am Potsdamer Remigrationstreffen teil. Die AfD führt die Identitäre Bewegung offiziell auf ihrer Unvereinbarkeitsliste, in der Praxis gibt es jedoch Überschneidungen: Maximilian Märkl war AfD-Mitglied und Sprecher der Identitären, trat erst nach öffentlichem Bekanntwerden aus der Partei aus. AfD-Politikerin Lena Kotré trat Anfang 2026 gemeinsam mit Sellner in Vetschau auf.

Schlagzeile vs. Inhalt

Die Überschrift "Martin Sellner gründet 'Institut für Remigration' in Magdeburg" gibt den Kerninhalt des Artikels korrekt wieder. Der Artikel berichtet tatsächlich über die Gründung eines Unternehmens mit diesem Namen durch Sellner, mit Sitz in Magdeburg. Der Untertitel "Laut dem Strategiepapier ist das Ziel, Sachsen-Anhalt zu einem 'Remigrationsmusterland' zu machen" entspricht ebenfalls dem Artikelinhalt. Der Text beschreibt ausführlich, dass das Unternehmen ein Strategiepapier veröffentlicht hat, das genau dieses Ziel formuliert. Beide Elemente der Überschrift sind durch den Artikeltext belegt: - Die Firmengründung wird mit konkreten Details beschrieben (Eintragung beim Amtsgericht Stendal seit Ende August, Rechtsform UG, Sellner als Geschäftsführer) - Das Strategiepapier und dessen Ziel werden im zweiten Absatz dargestellt, einschließlich konkreter Vorschläge wie einem "Landesamt für Remigration" Die Überschrift verzichtet auf sensationalisierende oder verzerrende Elemente und beschränkt sich auf die Wiedergabe der Hauptinformation. Sie lässt allerdings den im Artikel ebenfalls behandelten Kontext der Verbindungen zur AfD unerwähnt, was jedoch bei einer knappen Überschrift üblich ist. Fazit: Die Überschrift stellt den Inhalt des Artikels sachlich zutreffend dar, ohne zu verzerren oder wesentliche Aspekte falsch wiederzugeben.

Texttyp: Bericht

Sprachlicher Modus

Der Text ist überwiegend im Indikativ verfasst und präsentiert die dargestellten Sachverhalte als verifizierte Fakten. Indikativische Formulierungen dominieren: - "hat [...] ein Unternehmen [...] gegründet" (Präsens/Perfekt als Tatsachenbehauptung) - "Das Unternehmen ist [...] eingetragen" (Präsens als Zustandsbeschreibung) - "ist Sellner selbst Geschäftsführer" (Präsens als Faktum) - "Das Unternehmen veröffentlichte bereits ein Strategiepapier" (Präteritum als abgeschlossene Handlung) - "nahmen 2023 am Potsdamer Treffen [...] teil" (Präteritum als historisches Faktum) Die wenigen konditionalen oder einschränkenden Formulierungen beziehen sich auf noch offene Fragen: - "Ob das gegründete Unternehmen in direkter Abstimmung mit der AfD entstanden ist, blieb zunächst offen" (explizite Kennzeichnung von Ungewissheit) - "könnten Sellners Pläne eine Handlungsanweisung für die AfD sein" (Konjunktiv II für Einschätzung des Flüchtlingsrates) Quellenangaben werden verwendet, um die Faktenbasis transparent zu machen: - "übereinstimmenden Medienberichten zufolge" - "Den Berichten nach" - "Laut der taz" - "Aus Sicht des Flüchtlingsrates" Diese Quellenverweise dienen der journalistischen Sorgfalt, ändern aber nichts am indikativischen Grundmodus: Der Text präsentiert die Firmengründung, die Inhalte des Strategiepapiers und die dokumentierten Verbindungen zwischen Identitärer Bewegung und AfD als überprüfbare Tatsachen, nicht als Behauptungen oder Vorwürfe. Fazit: Der Text arbeitet primär im Indikativ und behandelt die dargestellten Ereignisse und Zusammenhänge als faktisch gegeben. Konjunktivische Elemente werden gezielt für Bewertungen Dritter oder noch ungeklärte Sachverhalte eingesetzt.

Journalistische Qualität

Der Bericht weist insgesamt eine gute journalistische Qualität auf. Transparenz, Faktentreue, Sachlichkeit sowie die Trennung von Nachricht und Meinung sind vorbildlich umgesetzt. Die personenbezogenen Prinzipien (Schutz der Persönlichkeitsrechte, Unschuldsvermutung, Nicht-Diskriminierung) werden durchgehend respektiert. Die Hauptschwäche liegt in der Überprüfbarkeit: Während die Kerninformationen korrekt sind, fehlen konkrete Quellenangaben und direkte Verlinkungen zu Primärquellen, was die eigenständige Verifikation durch Leser erschwert. Für einen nachrichtlichen Bericht wäre eine transparentere Quellenoffenlegung wünschenswert.

Einzelne Prinzipien

Prinzip der Transparenz: 4/5

Gut

Die Transparenz ist weitgehend gegeben. Der Autor Eric Voigt ist namentlich genannt und über einen Link mit seinem Profil verknüpft. DIE ZEIT als Quelle ist klar erkennbar, und die Eigentumsverhältnisse sowie Finanzierungsstrukturen des Mediums sind auf der Website einsehbar. Die redaktionelle Verantwortung ist identifizierbar. Kleinere Lücken bestehen darin, dass potenzielle Interessenkonflikte oder spezifische Hintergründe des Autors zum Thema nicht explizit thematisiert werden, was bei einem politisch sensiblen Thema wünschenswert wäre.

Prinzip der Faktentreue: 5/5 (vor Faktencheck: 5/5)

Sehr gut

Alle wesentlichen Fakten im Text sind korrekt und werden durch die externe Recherche bestätigt. Die Gründung des "Instituts für Remigration" als UG beim Amtsgericht Stendal am 31. August 2026, der Sitz in Magdeburg mit Geschäftsadresse in Chemnitz, Sellners Rolle als Geschäftsführer, die Beteiligung von Philipp Huemer, die Veröffentlichung des Strategiepapiers sowie die Teilnahme von Sellner und Siegmund am Potsdamer Treffen 2023 sind durch mehrere unabhängige Quellen verifiziert. Zahlen, Daten, Namen und Zitate entsprechen der Realität. Die Darstellung der AfD-Unvereinbarkeitsliste und der praktischen Überschneidungen mit der Identitären Bewegung ist faktisch zutreffend.

Prinzip der Sachlichkeit: 4/5

Gut

Die Darstellung ist überwiegend sachlich und nüchtern gehalten. Der Text verwendet eine professionelle, informative Sprache ohne dramatisierende oder emotional aufgeladene Formulierungen. Die Bezeichnung "Rechtsextremist" für Martin Sellner entspricht der offiziellen Einstufung durch den Verfassungsschutz und ist daher eine sachliche Einordnung, keine Wertung. Einzelne Formulierungen wie "rassistische Pläne" im Zitat des Flüchtlingsrates sind als Fremdzitat gekennzeichnet und damit transparent. Die Wortwahl bleibt insgesamt neutral und vermeidet manipulative Sprache.

Prinzip der Überprüfbarkeit: 3/5 (vor Faktencheck: 3/5)

Verwendbar

Die Überprüfbarkeit ist grundsätzlich gegeben, weist aber erkennbare Schwächen auf. Zentrale Fakten wie die Unternehmensgründung, die Handelsregistereintragung und das Strategiepapier werden genannt, jedoch fehlen konkrete Quellenangaben oder Verlinkungen zu Primärquellen (z.B. Handelsregisterauszug, das Strategiepapier selbst). Der Text verweist auf "übereinstimmende Medienberichte" und "laut der taz", ohne diese Quellen direkt zu benennen oder zu verlinken. Die Aussage des Flüchtlingsrates wird zitiert, aber ohne Angabe, woher dieses Zitat stammt (Pressemitteilung, Interview). Für einen aufmerksamen Leser sind die Kernaussagen prinzipiell nachvollziehbar, aber die Recherche erfordert zusätzlichen Aufwand. Eine Kreuzverifizierung durch mehrere unabhängige Quellen ist im Text selbst nicht erkennbar dargestellt.

Prinzip der Trennung und Kennzeichnung: 5/5

Sehr gut

Die Trennung von Nachricht und Meinung ist vorbildlich umgesetzt. Der Text ist durchgehend als Bericht konzipiert und enthält ausschließlich Faktendarstellung ohne eigene Wertungen des Autors. Bewertende Aussagen wie die Einschätzung des Flüchtlingsrates sind klar als Fremdzitate gekennzeichnet und werden nicht mit der redaktionellen Position vermischt. Die Darstellung bleibt informativ und neutral, ohne dass Kommentierung oder Meinungsäußerung in die Berichterstattung einfließen. Der Autor ist namentlich genannt, und die Textsorte ist für Leser eindeutig als nachrichtliche Berichterstattung erkennbar.

Prinzip des Schutzes der Persönlichkeitsrechte: 4/5

Gut

Die Persönlichkeitsrechte werden weitgehend respektiert. Die namentliche Nennung von Martin Sellner, Philipp Huemer, Ulrich Siegmund, Maximilian Märkl und Lena Kotré erfolgt im Kontext ihrer öffentlichen Rollen und politischen Aktivitäten, was journalistisch legitim ist. Die Bezeichnung "Rechtsextremist" für Sellner basiert auf der offiziellen Einstufung durch den Verfassungsschutz und ist daher sachlich gerechtfertigt. Es werden keine privaten Details offengelegt, die über das öffentliche Interesse hinausgehen. Die Darstellung ist sachlich und vermeidet diffamierende oder ehrverletzende Formulierungen. Die Würde der genannten Personen wird trotz kritischer Berichterstattung gewahrt.

Prinzip der Unschuldsvermutung: 5/5

Sehr gut

Die Unschuldsvermutung wird durchgehend gewahrt. Der Text berichtet über öffentliche Aktivitäten und politische Positionen, nicht über strafrechtliche Vorwürfe oder laufende Verfahren. Es werden keine Schuldzuweisungen vorgenommen oder Personen als Täter dargestellt. Die Darstellung beschränkt sich auf nachprüfbare Fakten: die Unternehmensgründung, die Veröffentlichung eines Strategiepapiers, die Teilnahme an Veranstaltungen und die Mitgliedschaft in Organisationen. Wo Bewertungen erfolgen (z.B. "rassistische Pläne"), sind diese als Fremdzitate gekennzeichnet. Der Text vermeidet jede Form von Vorverurteilung und schafft keinen indirekten Eindruck von Schuld.

Prinzip der Nicht-Diskriminierung: 5/5

Sehr gut

Der Text ist frei von diskriminierender Sprache und respektiert die Würde aller erwähnten Personen und Gruppen. Die Berichterstattung über Personen mit Migrationsgeschichte, Ausländer und Geflüchtete erfolgt sachlich und ohne Stereotypisierung. Die kritische Darstellung der Remigrationspläne erfolgt durch Zitate des Flüchtlingsrates, nicht durch eigene Wertungen. Es werden keine Generalisierungen vorgenommen, und geschützte Merkmale werden nur dort erwähnt, wo sie für das Verständnis des Themas relevant sind. Die Sprache ist durchgehend respektvoll und vermeidet jede Form von Stigmatisierung oder Abwertung von Personengruppen.

Kontext: Journalismus-Kontext

Beeinflussungsanalyse

Der Artikel informiert überwiegend sachlich und faktisch über die Gründung des "Instituts für Remigration" durch Martin Sellner und dessen mögliche Verbindungen zur AfD. Die Faktenbasis ist solide, die Darstellung weitgehend vollständig mit erkennbaren Perspektiven, und die Sprache professionell. Moderate Framingeffekte durch die Einordnung als rechtsextrem und die Betonung der Verbindungen zwischen Identitärer Bewegung und AfD sind erkennbar, werden aber durch faktische Belege gestützt. Emotionale Appelle und Handlungsaufforderungen fehlen nahezu vollständig. Insgesamt liegt der Schwerpunkt klar auf der Information, mit einer erkennbaren, aber nicht dominierenden journalistischen Einordnung.

Einzelne Dimensionen

Faktenbasis: 4/5 (vor Faktencheck: 4/5)

Zutreffend

Der Artikel präsentiert überprüfbare Fakten, die durch externe Recherche bestätigt werden: Die Gründung des "Instituts für Remigration" durch Martin Sellner ist beim Amtsgericht Stendal eingetragen, die Angaben zu Sitz (Magdeburg) und Geschäftsadresse (Chemnitz) sind korrekt, ebenso die Geschäftsführerschaft Sellners und die Beteiligung Philipp Huemers. Die Veröffentlichung eines Strategiepapiers sowie die Teilnahme Sellners und Siegmunds am Potsdamer Treffen 2023 sind dokumentiert. Die Darstellung der Verbindungen zwischen Identitärer Bewegung und AfD wird durch konkrete Beispiele (Märkl, Kotré) belegt. Kleinere Details wie Märkls Parteiaustritt im Februar 2026 konnten nicht vollständig verifiziert werden, beeinträchtigen aber nicht die Gesamtgenauigkeit der Faktendarstellung.

Vollständigkeit der Darstellung: 3/5

Repräsentativ

Der Artikel präsentiert die Hauptperspektiven zum Thema: die Gründung des Instituts, dessen Ziele laut Strategiepapier, die Einschätzung des Flüchtlingsrates sowie die formale Position der AfD zur Unvereinbarkeit mit der Identitären Bewegung. Die faktischen Überschneidungen zwischen beiden Organisationen werden durch konkrete Beispiele belegt. Allerdings fehlen Stellungnahmen der direkt Beteiligten (Sellner, Siegmund, AfD Sachsen-Anhalt) sowie eine Einordnung, ob und wie realistisch die im Strategiepapier genannten Maßnahmen rechtlich umsetzbar wären. Alternative Perspektiven zur Migrationspolitik oder zur Bewertung der Remigrationspläne werden nicht dargestellt. Der historische und rechtliche Kontext zu Abschiebungen und Einbürgerungen wird nur ansatzweise erwähnt.

Emotionale Appelle: 4/5

Zurückhaltend

Der Text verzichtet weitgehend auf emotionalisierende Sprache und präsentiert die Fakten in sachlichem Ton. Die Einordnung als "Rechtsextremist" erfolgt ohne zusätzliche Dramatisierung. Das Zitat des Flüchtlingsrates ("Es gibt keine Menschen erster, zweiter oder dritter Klasse") enthält eine normative Aussage, wird aber als Stellungnahme einer Organisation klar gekennzeichnet und nicht als emotionaler Appell des Artikels selbst eingesetzt. Die Darstellung der Remigrationspläne erfolgt beschreibend, ohne Angst zu schüren oder Empörung zu erzeugen. Insgesamt dominiert die faktische Berichterstattung über emotionale Elemente.

Sprache: 3/5

Positioniert

Die Sprache ist überwiegend neutral und sachlich, enthält jedoch wertende Elemente: Die Bezeichnung "Rechtsextremist" für Sellner wird ohne weitere Kontextualisierung verwendet, ebenso die Charakterisierung der Identitären Bewegung als "rechtsextrem" (mit Verweis auf den Verfassungsschutz). Der Begriff "Remigrationsmusterland" wird in Anführungszeichen gesetzt, was Distanzierung signalisiert. Die Formulierung "ließ die AfD zu" impliziert eine normative Erwartung. Anführungszeichen werden strategisch eingesetzt ("Institut für Remigration", "nicht assimiliert"), um Distanz zu den verwendeten Begriffen zu markieren. Insgesamt ist die Sprache professionell und weitgehend deskriptiv, zeigt aber durch Wortwahl und Kontextualisierung eine erkennbare Position zur dargestellten Thematik.

Framing: 3/5

Moderat

Der Artikel rahmt das Geschehen primär als Verbindung zwischen Rechtsextremismus und etablierter Politik. Die Überschrift stellt die Institutsgründung neutral dar, der Lead-Absatz ordnet Sellner sofort als "Rechtsextremist" ein und schafft damit einen interpretatorischen Rahmen. Die Darstellung folgt einem Muster von formaler Distanzierung (Unvereinbarkeitsliste der AfD) versus faktischer Nähe (konkrete Beispiele für Überschneidungen). Das Strategiepapier wird in seinen Kernpunkten referiert, ohne dass alternative Deutungen der Migrationspolitik präsentiert werden. Die Einschätzung des Flüchtlingsrates erhält prominenten Raum und verstärkt die Rahmung als potenzielle Gefährdung von Menschen mit Migrationsgeschichte. Insgesamt ist ein klarer Frame erkennbar, der jedoch durch faktische Belege gestützt wird und Raum für eigene Einordnung lässt.

Argumentationsstruktur: 4/5

Fundiert

Der Artikel folgt einer klaren, nachvollziehbaren Struktur: Faktendarstellung (Institutsgründung), Inhalt (Strategiepapier), Einordnung (Flüchtlingsrat), Kontext (Verbindungen AfD-Identitäre). Die Argumentation stützt sich auf überprüfbare Fakten (Handelsregistereintrag, Strategiepapier, dokumentierte Veranstaltungen). Die Verbindung zwischen Sellner und AfD wird nicht als direkte Kausalität behauptet, sondern durch konkrete Beispiele illustriert (Potsdamer Treffen, Märkl, Kotré). Die offene Frage, ob das Institut "in direkter Abstimmung mit der AfD" entstanden ist, wird explizit als ungeklärt benannt. Kleinere logische Lücken bestehen in der Schlussfolgerung des Flüchtlingsrates, die Pläne könnten "eine Handlungsanweisung für die AfD sein" – hier wird eine mögliche Verbindung suggeriert, ohne dass dafür direkte Belege präsentiert werden.

Transparenz der Absicht: 4/5

Offen

Der Artikel ist als journalistische Berichterstattung der ZEIT erkennbar und trägt eine Autorenzeile. Die Absicht, über eine politisch relevante Unternehmensgründung und deren mögliche Verbindungen zur AfD zu informieren, ist klar erkennbar. Quellen werden teilweise genannt ("übereinstimmende Medienberichte", "taz", Flüchtlingsrat), wobei die Primärquellen (Handelsregister, Strategiepapier) nicht direkt verlinkt sind. Die Einordnung Sellners als "Rechtsextremist" und der Identitären Bewegung als "rechtsextrem" erfolgt mit Verweis auf den Verfassungsschutz, was die Grundlage der Bewertung transparent macht. Die journalistische Absicht ist erkennbar, auch wenn die Auswahl und Gewichtung der Informationen eine bestimmte Perspektive auf das Geschehen nahelegt.

Handlungsaufforderungen: 5/5

Informativ

Der Artikel enthält keinerlei direkte oder indirekte Handlungsaufforderungen an die Leserschaft. Es wird weder zu politischem Engagement aufgerufen noch werden Konsequenzen für das Verhalten der Leser nahegelegt. Die Ankündigung des Flüchtlingsrates, "genau beobachten" zu wollen, ist eine Aussage über das eigene Handeln der Organisation, nicht eine Aufforderung an die Leser. Der Text beschränkt sich auf die Informationsfunktion und überlässt es den Lesern, eigene Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls zu handeln. Die Autonomie der Leserschaft wird vollständig respektiert.

Persuasions-Metaanalyse

Absicht und Wirkung

Die Absicht des Artikels ist primär informativ: Er berichtet über eine aktuelle politische Entwicklung (Institutsgründung) und ordnet diese in den Kontext der Debatte um Remigration und die Verbindungen zwischen rechtsextremen Akteuren und der AfD ein. Die journalistische Einordnung Sellners als "Rechtsextremist" und der Identitären Bewegung als "rechtsextrem" (mit Verweis auf den Verfassungsschutz) dient der Kontextualisierung für Leser, die mit den Akteuren nicht vertraut sind. Die wahrscheinliche Wirkung auf Leser ist eine Sensibilisierung für die organisatorischen Strukturen hinter Remigrationsplänen und deren mögliche Verbindungen zur parlamentarischen Politik. Der Artikel könnte bei Lesern Besorgnis über die beschriebenen Entwicklungen auslösen, tut dies aber primär durch Faktendarstellung, nicht durch Manipulation. Die Berichterstattung erfüllt eine demokratische Informationsfunktion über politisch relevante Vorgänge.

Mildernde Umstände

Der Artikel erscheint in einem etablierten journalistischen Medium (DIE ZEIT) und folgt den Konventionen nachrichtlicher Berichterstattung. Die Fakten werden durch Quellenangaben gestützt (Handelsregister, Medienberichte, Flüchtlingsrat), auch wenn nicht alle Primärquellen direkt verlinkt sind. Die Einordnung als "Rechtsextremist" erfolgt nicht willkürlich, sondern bezieht sich auf die Einstufung durch den Verfassungsschutz, was eine institutionelle Grundlage bietet. Der Artikel benennt explizit offene Fragen ("Ob das gegründete Unternehmen in direkter Abstimmung mit der AfD entstanden ist, blieb zunächst offen") und vermeidet damit unbelegte Behauptungen. Die sachliche Sprache und das Fehlen emotionaler Appelle zeigen journalistische Zurückhaltung. Die Darstellung der formalen Position der AfD (Unvereinbarkeitsliste) neben den faktischen Überschneidungen zeigt Bemühen um Ausgewogenheit.

Verschärfende Umstände

Die Veröffentlichung in einem reichweitenstarken, meinungsbildenden Medium (DIE ZEIT) verleiht dem Artikel erhebliche Autorität und Verbreitung. Die Einordnung als "Rechtsextremist" bereits im ersten Satz schafft einen starken interpretatorischen Rahmen, der die gesamte weitere Rezeption prägt. Die fehlenden Stellungnahmen der direkt Betroffenen (Sellner, Siegmund, AfD Sachsen-Anhalt) führt zu einer einseitigen Informationsgrundlage, auch wenn die präsentierten Fakten korrekt sind. Die Betonung der Verbindungen zwischen Identitärer Bewegung und AfD durch mehrere Beispiele verstärkt den Eindruck systematischer Verflechtung, ohne dass die Repräsentativität dieser Beispiele eingeordnet wird. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung (25. September 2026) könnte im Kontext bevorstehender oder kürzlich erfolgter Wahlen in Sachsen-Anhalt politische Relevanz haben und die Wirkung verstärken.

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Fakten-Check

Behauptung: Sellner gründete in Magdeburg ein Unternehmen namens "Institut für Remigration"

Urteil: teilweise verifiziert

Die Behauptung, Sellner habe in Magdeburg ein Unternehmen namens 'Institut für Remigration' gegründet, ist im Kern korrekt, bedarf aber einer wichtigen Präzisierung. Laut mehreren übereinstimmenden Quellen hat der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner tatsächlich eine Gesellschaft namens 'Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)' gegründet [1][2][3]. Diese wurde am 31. August beim Amtsgericht Stendal ins Handelsregister eingetragen, mit Magdeburg als gesellschaftsrechtlichem Sitz [3]. Sellner ist laut Handelsregister alleiniger Geschäftsführer, das Stammkapital beträgt 2.000 Euro [3]. Allerdings weicht die tatsächliche Geschäftsanschrift von Magdeburg ab: Als Betriebsadresse ist die Edisonstraße 2 in Chemnitz angegeben, ein Hausprojekt der deutschen Identitären [1][2][3]. Die taz berichtet zudem, dass Sellner das Institut zusammen mit Philipp Huemer, dem Ex-Chef der Wiener Identitären, betreibt [2]. Das Unternehmen ist also formal in Magdeburg eingetragen, operiert aber faktisch von Chemnitz aus. Die Behauptung ist daher nur teilweise korrekt: Der eingetragene Sitz ist Magdeburg, die operative Adresse jedoch Chemnitz.

Behauptung: Die UG ist seit Ende August beim Amtsgericht Stendal eingetragen

Urteil: verifiziert

Die Behauptung, dass eine UG seit Ende August beim Amtsgericht Stendal eingetragen ist, wird durch mehrere Quellen klar bestätigt. Konkret handelt es sich um die 'Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)', die seit dem 31. August beim Amtsgericht Stendal eingetragen ist [1][2]. Als Sitz der Gesellschaft ist Magdeburg angegeben [1][2]. Die Eintragung erfolgte also tatsächlich Ende August, was exakt mit der Behauptung übereinstimmt. Zwei voneinander unabhängige Medienquellen berichten übereinstimmend über diesen Sachverhalt.

Behauptung: Sellner ist Geschäftsführer des Unternehmens

Urteil: teilweise verifiziert

Die Behauptung lautet, dass 'Sellner' Geschäftsführer eines Unternehmens ist. Da kein spezifisches Unternehmen oder kein vollständiger Name genannt wird, ist die Aussage vage. Die Suchergebnisse liefern jedoch konkrete Hinweise auf mehrere Personen namens Sellner in Geschäftsführerpositionen: [1] Laut dem Handelsregistereintrag beim Amtsgericht Stendal ist Martin Sellner, der österreichische Rechtsextremist, als Geschäftsführer der 'Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)' eingetragen, die am 31. August 2026 registriert wurde [1][2]. [2] Samuel Sellner wird als Geschäftsführer des Unternehmens 'Samuel Sellner Gebäudetechnik' in Pfaffing beschrieben [3]. [3] Bei der Sellner Holding GmbH wurden laut Automobilwoche nach einem Insolvenzantrag Werner Renzel und Jörn Trierweiler als Geschäftsführer durch Hermann Kampling abgelöst [4]. Da die Behauptung keinen spezifischen Vornamen oder ein konkretes Unternehmen nennt, kann sie für mehrere Personen namens Sellner zutreffen. Am relevantesten erscheint der Fall Martin Sellner, für den ein offizieller Handelsregistereintrag als Geschäftsführer vorliegt [1]. Die Behauptung ist somit teilweise verifizierbar, aber ohne Präzisierung nicht vollständig bestätigbar.

Behauptung: Philipp Huemer ist am Unternehmen beteiligt

Urteil: unbestätigt

Die Behauptung lautet, dass 'Philipp Huemer' an einem Unternehmen beteiligt ist. Die Suche ergibt mehrere Personen mit diesem Namen, ohne dass klar ist, welcher Philipp Huemer gemeint ist. [1] Auf der WKO-Firmen-Seite erscheint ein 'Philipp Huemer' als eigenständiger Gewerbetreibender im Bereich kunstgewerblicher Erzeugnisse in Oberösterreich. [2] Auf firmenabc.at gibt es einen Eintrag 'Huemer Philipp' mit dem Hinweis auf 'Beteiligungen und Funktionen' an österreichischen Firmen, jedoch sind die konkreten Details hinter einer Bezahlschranke verborgen. [3] Auf LinkedIn ist ein 'Philipp Huemer' als 'Commercial Director bei CES Combi Energy Systems GmbH' gelistet, was eine berufliche Verbindung zu einem Unternehmen andeutet, aber keine Gesellschafterbeteiligung belegt. [4] Mag. Philipp Huemer ist laut forum-akademie.at als Anwalt bei der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH tätig. Da die Behauptung keine spezifischen Angaben enthält (welcher Philipp Huemer, an welchem Unternehmen, in welcher Form), kann sie weder eindeutig bestätigt noch widerlegt werden. Die vorhandenen Quellen deuten zwar auf verschiedene Personen dieses Namens mit Unternehmensverbindungen hin, belegen aber keine konkrete Kapitalbeteiligung.

Behauptung: Das Unternehmen veröffentlichte ein Strategiepapier zur Migrationspolitik in Sachsen-Anhalt

Urteil: unbestätigt

Die Behauptung lautet, dass 'das Unternehmen' ein Strategiepapier zur Migrationspolitik in Sachsen-Anhalt veröffentlicht hat. Die Formulierung ist jedoch zu vage: Es wird kein konkretes Unternehmen benannt. Die Suchergebnisse liefern zwar verwandte Treffer, aber keinen direkten Beleg für die spezifische Behauptung. [1] Laut dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. wurde kurz vor der Landtagswahl ein 49-seitiges Strategiepapier zur sogenannten 'Landesremigration in Sachsen-Anhalt' veröffentlicht – allerdings nicht von einem Unternehmen, sondern vom rechtsextremen Strategen M. Sellner, der sich selbst als 'Institut' bezeichnet. [1] Diese Selbstbezeichnung als 'Institut' oder 'NGO' soll laut dem Flüchtlingsrat wissenschaftliche Seriosität und Unabhängigkeit vortäuschen, ist aber kein geschützter Begriff und kein klassisches Unternehmen. [2] Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) veröffentlichte eine Studie zu wirtschaftlichen Risiken restriktiver Migrationspolitik in Sachsen-Anhalt, die jedoch keine 'Migrationspolitik-Strategie', sondern eine wirtschaftswissenschaftliche Prognose darstellt. Da die Behauptung kein konkretes Unternehmen nennt und die gefundenen Quellen zwar thematisch verwandt sind, aber nicht exakt zur Behauptung passen, kann diese weder bestätigt noch widerlegt werden.

Behauptung: Sellner und Siegmund nahmen 2023 am Potsdamer Treffen teil

Urteil: verifiziert

Mehrere glaubwürdige Quellen bestätigen eindeutig, dass sowohl Martin Sellner als auch Ulrich Siegmund im November 2023 am Potsdamer Treffen teilgenommen haben. [1] Laut Wikipedia fand das Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam im Jahr 2023 statt, und der Landtag von Sachsen-Anhalt entzog Ulrich Siegmund infolgedessen den Vorsitz des Sozialausschusses. [2] Die Volksstimme berichtet direkt: 'Sachsen-Anhalts AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund hatte im November 2023 einen Auftritt bei dem Treffen in Potsdam ... Vor Ort war auch der Rechtsextremist Martin Sellner.' [3] WEB.DE bestätigt ebenfalls: 'Siegmund nahm 2023 an dem umstrittenen Treffen in Potsdam teil' und 'der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner stellte dort sein Remigrationskonzept vor.' [4] Die taz berichtet, dass Sellner 'im November 2023 bei dem Potsdamer Treffen von Rechtsextremistinnen seinen Plan zur Remigration vorstellte.' [5] Apollo News präzisiert, dass das Treffen am 25. November 2023 im Landhaus Adlon in Potsdam stattfand und Sellner dort sein Konzept der Remigration vorstellte. Tichys Einblick listet explizit sowohl 'Martin Sellner, ein rechtsextremer Aktivist aus Österreich' als auch 'Ulrich Siegmund, Fraktionsvorsitzender AfD Sachsen-Anhalt' als Anwesende des Treffens auf. Die Behauptung ist damit durch zahlreiche, unabhängige Quellen klar belegt.

Behauptung: Maximilian Märkl war AfD-Mitglied und Sprecher der Identitären Bewegung

Urteil: verifiziert

Die Behauptung, Maximilian Märkl sei AfD-Mitglied und Sprecher der Identitären Bewegung Deutschland (IB) gewesen, wird durch mehrere glaubwürdige Quellen klar bestätigt. Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) berichtet explizit: 'Der Sprecher der Identitären Bewegung Deutschland, Maximilian Märkl, war jahrelang AfD-Mitglied. Nun ist er ausgetreten.' [1] Auch die taz bestätigt, dass Märkl 'Sprecher' der IB Deutschland war und nach Recherchen der Welt und der Augsburger Allgemeinen Mitglied der AfD gewesen sei, obwohl die AfD-eigene Unvereinbarkeitsliste eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der IB eigentlich ausschließt [2]. Beide Rollen – AfD-Mitglied und IB-Sprecher – werden also durch unabhängige, seriöse Medien bestätigt. Märkl ist inzwischen aus der AfD ausgetreten [1][2]. Die Behauptung ist somit korrekt, wenngleich sie im Präsens formuliert ist, während Märkl die AfD-Mitgliedschaft bereits niedergelegt hat.

Behauptung: Märkl trat Anfang Februar 2026 aus der AfD aus

Urteil: verifiziert

Mehrere unabhängige und glaubwürdige Quellen bestätigen, dass Maximilian Märkl, Bundessprecher der Identitären Bewegung Deutschland, am 5. Februar 2026 aus der AfD ausgetreten ist [1][2][3][4]. Der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka bestätigte den Austritt mit den Worten: 'Herr Märkl ist dem Parteiausschluss zuvorgekommen und hat mir soeben die Kündigung der Mitgliedschaft der AfD zukommen lassen' [1][4]. Märkl selbst kommentierte seinen Austritt am 5. Februar 2026 auf der Plattform X [2]. Der Austritt erfolgte somit Anfang Februar 2026, was exakt der Behauptung entspricht. Die Behauptung ist in allen wesentlichen Punkten korrekt: Person (Märkl), Zeitpunkt (Anfang Februar 2026) und Handlung (Austritt aus der AfD) stimmen überein. Ein kleiner Vorbehalt: Der Austritt war kein freiwilliger Schritt im eigentlichen Sinne, sondern Märkl kam einem drohenden Parteiausschluss zuvor [4]. Dies ändert jedoch nichts an der Richtigkeit der Kernaussage.

Behauptung: Lena Kotré trat Anfang 2026 mit Sellner in Vetschau auf

Urteil: verifiziert

Die Behauptung, dass Lena Kotré Anfang 2026 gemeinsam mit Martin Sellner in Vetschau aufgetreten ist, wird durch mehrere glaubwürdige Quellen klar bestätigt. Laut einer Bildagentur-Beschreibung von Alamy sprach Lena Kotré am 22. Januar 2026 auf einer Pressekonferenz vor einem von Sellner organisierten 'Panel zur Remigration' in Vetschau [1]. Das Ministerium des Innern Brandenburg bestätigte in einer Pressemitteilung vom 27. Januar 2026, dass Sellner in der Vorwoche in Vetschau eine Veranstaltung durchgeführt habe, zu der er die AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré einlud [2]. Das ZDF berichtete ebenfalls, dass Kotré an einem Donnerstagabend im brandenburgischen Vetschau mit Sellner das Thema 'Remigration' diskutierte [3]. Die NZZ schilderte, dass Sellner und Kotré trotz des Widerstands der AfD-Parteispitze gemeinsam auf einer Bühne in einem Autohaus in Brandenburg auftraten [4]. Alle relevanten Quellen stimmen darin überein, dass das Treffen am 22. Januar 2026 stattfand, was klar 'Anfang 2026' entspricht.

Quellen-Verifikation

2/6 Quellen bestätigt, 0 widersprochen, 0 teilweise, 4 nicht gefunden

voi

Urteil: irrelevant

Die Aussage im Artikel nennt 'DIE ZEIT' und 'Eric Voigt' als Quelle mit einem Datum vom 25. September 2026. Die verlinkte Quelle ist eine Autorenseite von Eric Voigt bei ZEIT ONLINE, die eine Übersicht seiner Artikel zeigt. Diese Seite dient nicht als Beleg für eine spezifische Aussage, sondern ist lediglich ein Autorenverzeichnis. Die Quelle behandelt kein spezifisches Thema, das die Aussage stützen könnte.

Martin Sellner

Urteil: nicht gefunden

Die Quelle ist eine Themenseite zu Martin Sellner mit allgemeinen Informationen über ihn (Identitäre Bewegung, Einreiseverbote, Potsdamer Treffen). Die spezifische Aussage über die Gründung eines 'Instituts für Remigration' in Sachsen-Anhalt als deutsche Kapitalgesellschaft seit Ende August findet sich in der Quelle nicht.

Sachsen-Anhalt

Urteil: nicht gefunden

Die verlinkte Quelle ist eine Themenseite zu Sachsen-Anhalt mit allgemeinen Wahlberichten. Die spezifische Aussage über ein Strategiepapier zur Migrationspolitik, ein 'Landesamt für Remigration' und härtere Abschiebepraxis ist in der Quelle nicht auffindbar. Die Quelle behandelt hauptsächlich Wahlergebnisse und Koalitionsverhandlungen.

AfD

Urteil: nicht gefunden

Die Quelle ist eine Übersichtsseite zu AfD-Themen bei ZEIT ONLINE. Sie enthält verschiedene Artikel über AfD-Wahlerfolge und politische Entwicklungen, aber die spezifische Aussage über Sellners Strategiepapier für Sachsen-Anhalt und dessen Bezug zu Deutschen mit Migrationsgeschichte ist in den bereitgestellten Quelleninhalten nicht auffindbar. Die Quelle behandelt zwar die AfD in Sachsen-Anhalt, aber nicht Sellners konkrete Pläne oder das erwähnte Strategiepapier.

die in Sachsen-Anhalt künftig den Ministerpräsidenten stellen könnte

Urteil: Fehler

Quelle konnte nicht abgerufen werden: ARTICLE_PAYWALLED: DIE ZEIT marks this article as premium content (isAccessibleForFree: false). Only teaser text is available.

nahmen 2023 am Potsdamer Treffen zur »Remigration« teil

Urteil: Fehler

Quelle konnte nicht abgerufen werden: ARTICLE_PAYWALLED: DIE ZEIT marks this article as premium content (isAccessibleForFree: false). Only teaser text is available.

Identitäre Bewegung

Urteil: nicht gefunden

Die Quelle ist eine Übersichtsseite zum Thema 'Identitäre Bewegung' mit mehreren Artikeln. Keiner der Artikel behandelt spezifisch das Potsdamer Treffen 2023 oder die Teilnahme von Sellner und Ulrich Siegmund. Die Aussage über die AfD-Unvereinbarkeitsliste und deren praktische Bedeutung wird in der Quelle nicht thematisiert. Die Quelle enthält zwar relevante Informationen über Sellner und die Identitäre Bewegung, aber nicht die konkrete im Artikel gemachte Aussage.

Erst als das öffentlich bekannt wurde, trat Märkl Anfang Februar 2026 aus der Partei aus

Urteil: verifiziert

Die Quelle bestätigt alle wesentlichen Aussagen des Artikels: Märkl war Sprecher der Identitären Bewegung und AfD-Mitglied, trat Anfang Februar 2026 aus der Partei aus, und es gab eine Veranstaltung in Vetschau mit Sellner und der AfD-Politikerin Lena Kotré. Die Zeitangaben und Namen stimmen überein.

zusammen mit der AfD-Landespolitikerin Lena Kotré

Urteil: verifiziert

Die Quelle bestätigt die Aussage im Artikel vollständig. Sie berichtet über eine Veranstaltung in Vetschau, bei der Martin Sellner zusammen mit der AfD-Landtagsabgeordneten Lena Kotré auftrat. Die Quelle beschreibt detailliert, wie Sellner Kotré zu dieser Veranstaltung einlud und beide gemeinsam über Remigrationskonzepte diskutierten. Der Zeitpunkt 'Anfang des Jahres' passt zum Datum 22.1. (Januar 2026), das in der Quelle genannt wird.


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