DECIPHERED: Handy im Wanzen-Verdacht: Gezielte Werbung braucht keinen Lauschangriff

Autor: Dirk Knop

Datum: 2026-04-23

Quelle: https://www.heise.de/news/Handy-im-Wanzen-Verdacht-Gezielte-Werbung-braucht-keinen-Lauschangriff-11269699.html?utm_source=firefox-newtab-de-de

Journalistische Qualität: 5/5

Einflussnahme: 5/5

Zusammenfassung

Der Artikel erklärt das verbreitete Phänomen, dass Nutzer kurz nach Gesprächen über ein Thema passende Werbung auf ihren Geräten sehen und deshalb vermuten, ihre Smartphones würden mithören. Instagram-Chef Adam Mosseri wird zitiert, der diese Vermutung zurückweist und betont, dass Instagram das Mikrofon nicht zum Abhören nutzt. Stattdessen basiere die zielgenaue Werbung auf Datenverknüpfung und Meta-Informationen: Nutzer haben zuvor nach dem Thema gesucht, Werbetreibende sprechen gezielt Webseitenbesucher an, Werbung wird auch an Kontakte mit ähnlichen Interessen ausgespielt, oder die Werbung wurde bereits früher unbewusst wahrgenommen. Der Text erläutert, dass Werbe-Tracking und Datenverknüpfung durch Werbetreibende die Ursache sind, nicht akustisches Abhören. Avast gibt Tipps zur Einschränkung von Tracking, etwa durch Überprüfung von App-Berechtigungen, Nutzung datenschutzfreundlicher Browser und Deaktivierung personalisierter Werbung. Abschließend wird ironisch angemerkt, dass ausgerechnet Avast auf das Thema aufmerksam macht, obwohl das Unternehmen selbst 16,5 Millionen Dollar Strafe für Datenweitergabe zahlen musste.

Schlagzeile vs. Inhalt

Die Überschrift "Handy im Wanzen-Verdacht: Gezielte Werbung braucht keinen Lauschangriff" entspricht dem Inhalt des Artikels präzise. Sie greift das zentrale Thema auf – den verbreiteten Verdacht, Smartphones würden Gespräche belauschen – und formuliert zugleich die Kernaussage des Textes: dass akustisches Abhören für gezielte Werbung nicht erforderlich ist. Die Überschrift ist sachlich formuliert, ohne dramatisierende oder irreführende Elemente. Sie rahmt das Thema zwar durch den Begriff "Wanzen-Verdacht" leicht bildhaft, bleibt aber im Rahmen einer angemessenen journalistischen Zuspitzung und gibt die Argumentation des Artikels korrekt wieder.

Texttyp: Meldung

Sprachlicher Modus

Der Text ist überwiegend im Indikativ verfasst und präsentiert die Informationen als gesicherte Fakten. Die Erklärungen von Adam Mosseri werden als direkte Aussagen wiedergegeben ("Wir hören euch nicht zu"), ebenso die technischen Erläuterungen zu Tracking-Mechanismen. Konjunktivische Formulierungen finden sich vereinzelt bei der Wiedergabe von Mosseri-Zitaten ("könne das laut Mosseri daran liegen", "könne also sein"), was korrekte indirekte Rede darstellt. Die Darstellung der Tracking-Mechanismen und technischen Zusammenhänge erfolgt durchgehend im Indikativ als verifizierte Information. Insgesamt dominiert der Indikativ, was dem Charakter einer Meldung entspricht, die etablierte Fakten und Erklärungen wiedergibt.

Journalistische Qualität

Der Text weist eine sehr hohe journalistische Qualität auf und erfüllt alle acht Prinzipien in vorbildlicher Weise. Die Transparenz ist durch klare Quellenangaben und Autorennennung gegeben, die Faktentreue ist durchgehend gewährleistet, und alle Aussagen sind durch verlinkte Quellen überprüfbar. Die Sachlichkeit wird mit minimaler, transparent gemachter redaktioneller Einordnung gewahrt, und die Trennung von Nachricht und Meinung ist klar erkennbar. Persönlichkeitsrechte, Unschuldsvermutung und das Diskriminierungsverbot werden vollständig respektiert. Die einzige geringfügige Schwäche liegt in der nicht explizit gemachten institutionellen Einbindung des Autors, was jedoch für eine Meldung dieser Art üblich und vertretbar ist.

Einzelne Prinzipien

Prinzip der Transparenz: 4/5

Gut

Die Transparenz ist weitgehend gegeben. Der Autor (Dirk Knop) ist namentlich genannt, die Quelle (heise online) ist identifizierbar, und das Datum ist angegeben. Die Hauptquellen werden klar benannt: ein Blogbeitrag von Avast und ein Erklärvideo von Instagram-Chef Adam Mosseri, beide mit Links versehen. Die redaktionelle Einordnung ist erkennbar. Ein geringfügiger Abzug ergibt sich daraus, dass die institutionelle Einbindung des Autors (Position, Fachgebiet) nicht explizit gemacht wird und potenzielle Interessenkonflikte nicht thematisiert werden – etwa dass heise online als Technik-Publikation möglicherweise Werbebeziehungen zu Tech-Unternehmen unterhält. Insgesamt ist die Transparenz jedoch für eine Meldung dieser Art angemessen und gut.

Prinzip der Faktentreue: 5/5 (vor Faktencheck: 5/5)

Sehr gut

Alle überprüfbaren Fakten im Text sind korrekt. Die Aussagen von Adam Mosseri zur Nicht-Nutzung des Mikrofons durch Instagram entsprechen seinen öffentlichen Stellungnahmen. Die technischen Erklärungen zu Tracking-Mechanismen, Datenverknüpfung und Cross-Site-Tracking sind sachlich zutreffend. Die Angabe, dass Avast 16,5 Millionen Dollar Strafe zahlen musste, ist faktisch korrekt und bezieht sich auf einen dokumentierten Vorfall. Die Beschreibung der Funktionsweise von Smartspeakern (Aktivierungswort) ist akkurat. Die genannten Browser (Brave, Firefox, DuckDuckGo, Tor) haben tatsächlich einen Fokus auf Privatsphäre. Die Information über die Entfernung der Do-Not-Track-Option aus Firefox ist zutreffend. Keine Fehlinformationen oder Ungenauigkeiten sind erkennbar.

Prinzip der Sachlichkeit: 4/5

Gut

Die Darstellung ist überwiegend sachlich und nüchtern. Der Text erklärt die technischen Zusammenhänge ohne Dramatisierung und verzichtet auf emotionalisierende Sprache. Die Formulierungen sind neutral und informativ. Ein leicht ironischer Unterton findet sich lediglich im letzten Absatz ("Etwas ironisch ist, dass ausgerechnet Avast auf das Thema aufmerksam macht"), was jedoch als transparente redaktionelle Einordnung erkennbar ist und den sachlichen Gesamtcharakter nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Wortwahl ist durchgehend angemessen, ohne Superlative oder wertende Adjektive. Die technischen Erklärungen werden verständlich, aber ohne Vereinfachungen präsentiert. Insgesamt entspricht der Ton dem einer sachlichen Meldung mit minimaler, klar erkennbarer Kommentierung am Ende.

Prinzip der Überprüfbarkeit: 5/5 (vor Faktencheck: 5/5)

Sehr gut

Die Überprüfbarkeit ist vorbildlich gewährleistet. Alle wesentlichen Quellen sind konkret benannt und verlinkt: der Avast-Blogbeitrag, das Instagram-Video von Adam Mosseri, der heise-Artikel zur Firefox-Entscheidung und der Artikel zur Avast-Strafe. Die Aussagen von Mosseri sind durch das verlinkte Video direkt nachvollziehbar. Die technischen Erklärungen zu Tracking-Mechanismen basieren auf allgemein zugänglichem Fachwissen und sind durch die genannten Quellen gestützt. Die Angaben zu Avasts Datenverkauf sind durch den verlinkten Artikel verifizierbar. Ein Leser kann alle zentralen Behauptungen selbstständig überprüfen. Die Quellenangaben sind präzise und ermöglichen eine unabhängige Verifikation. Primärquellen (Mosseri-Video) werden bevorzugt, wo verfügbar.

Prinzip der Trennung und Kennzeichnung: 4/5

Gut

Die Trennung von Nachricht und Meinung ist weitgehend gewahrt. Der Text präsentiert überwiegend Fakten und Erklärungen in sachlicher Form. Die einzige erkennbare Meinungsäußerung findet sich im letzten Absatz ("Etwas ironisch ist..."), wo eine redaktionelle Einordnung vorgenommen wird. Diese ist jedoch als solche erkennbar und wird nicht als Fakt präsentiert. Die Formulierung macht transparent, dass hier eine Bewertung erfolgt. Der Großteil des Textes besteht aus der Wiedergabe von Aussagen Dritter (Mosseri, Avast) und technischen Erklärungen. Eine explizite Kennzeichnung als Meldung oder Nachricht fehlt zwar im Text selbst, ist aber durch das Genre-Label gegeben. Die Vermischung ist minimal und transparent, sodass Leser klar zwischen Information und Einordnung unterscheiden können.

Prinzip des Schutzes der Persönlichkeitsrechte: 5/5

Sehr gut

Die Persönlichkeitsrechte werden vollständig respektiert. Adam Mosseri wird in seiner offiziellen Funktion als Instagram-Chef zitiert, und die Wiedergabe seiner Aussagen erfolgt sachlich und im Kontext seiner öffentlichen Stellungnahme. Es werden keine privaten Details genannt, keine unangemessenen Darstellungen vorgenommen und keine ehrverletzenden Formulierungen verwendet. Die Erwähnung von Avast erfolgt im Zusammenhang mit einem dokumentierten, öffentlich bekannten Rechtsvorgang (Strafzahlung) und ist sachlich gerechtfertigt. Die Darstellung ist angemessen und würdigend, auch wenn kritische Fakten genannt werden. Keine Person wird in ihrer Privatsphäre oder Würde verletzt.

Prinzip der Unschuldsvermutung: 5/5

Sehr gut

Die Unschuldsvermutung wird gewahrt. Der Text behandelt zwar einen abgeschlossenen Rechtsvorgang (Avast-Strafe), formuliert diesen jedoch als feststehende Tatsache ("musste... Strafe zahlen"), was bei einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren angemessen ist. Es werden keine Vorverurteilungen vorgenommen, keine Schuldzuweisungen ohne Grundlage ausgesprochen. Die Darstellung von Mosseri erfolgt neutral, ohne ihm Unwahrheiten oder Täuschung zu unterstellen – seine Aussagen werden als Erklärungsversuch präsentiert, nicht als bewiesene Lüge. Auch die Erwähnung von Avasts Datenweitergabe erfolgt sachlich und bezieht sich auf einen rechtlich geklärten Fall. Keine Person wird als schuldig dargestellt, ohne dass dies durch Fakten oder rechtliche Entscheidungen gedeckt wäre.

Prinzip der Nicht-Diskriminierung: 5/5

Sehr gut

Der Text enthält keinerlei diskriminierende Elemente. Es werden keine Personen oder Gruppen aufgrund geschützter Merkmale abgewertet, stereotypisiert oder stigmatisiert. Die Sprache ist durchgehend respektvoll und neutral. Geschlechtsneutrale Formulierungen werden verwendet ("Nutzerinnen und Nutzer"). Es werden keine Verallgemeinerungen über Personengruppen vorgenommen, keine abwertenden Bezeichnungen verwendet und keine Vorurteile bedient. Die Darstellung ist sachlich und konzentriert sich auf technische Zusammenhänge, ohne Personen oder Gruppen zu marginalisieren.

Kontext: Journalismus-Kontext

Beeinflussungsanalyse

Der Text ist rein informierend und verzichtet vollständig auf persuasive Techniken. Die Faktenbasis ist objektiv und durch Quellen belegt, die Darstellung ist ausgewogen mit minimalen Lücken bei kritischen Perspektiven, und die Sprache ist durchgehend neutral und deskriptiv. Das Framing ist minimal und transparent, die Argumentation logisch kohärent, und die Absicht ist vollständig erkennbar. Emotionale Appelle fehlen gänzlich, und die Handlungsempfehlungen sind sanft und respektieren die Autonomie der Leser. Der Text erfüllt die Funktion einer sachlichen, aufklärenden Meldung ohne erkennbare Beeinflussungsabsicht.

Einzelne Dimensionen

Faktenbasis: 5/5 (vor Faktencheck: 5/5)

Objektiv

Der Text präsentiert ausschließlich überprüfbare und korrekte Fakten. Die Kernaussagen basieren auf verifizierbaren Quellen: einem öffentlichen Video von Instagram-Chef Adam Mosseri, einem Avast-Blogbeitrag und dokumentierten Rechtsvorgängen. Die technischen Erklärungen zu Tracking-Mechanismen, Datenverknüpfung und Browser-Funktionen entsprechen dem Fachstand. Die Angaben zu Avasts Strafzahlung sind durch offizielle Berichte belegt. Es werden keine Behauptungen aufgestellt, die nicht durch Quellen gestützt sind. Alle zentralen Aussagen sind durch die verlinkten Quellen nachvollziehbar. Die Darstellung verzichtet auf Spekulationen und beschränkt sich auf verifizierte Informationen. Die Faktenbasis ist vollständig objektiv und transparent.

Vollständigkeit: 4/5

Ausgewogen

Die Darstellung ist überwiegend ausgewogen und berücksichtigt die wesentlichen Perspektiven. Der Text präsentiert die Erklärung von Instagram (durch Mosseri) für das Phänomen detailliert und gibt mehrere Mechanismen an, die zu zielgenauer Werbung führen. Die technischen Hintergründe werden verständlich erläutert. Gegenargumente oder Zweifel an Mosseris Aussagen werden nicht explizit thematisiert – der Text nimmt die Erklärung als gegeben hin, ohne kritische Stimmen oder alternative Erklärungsansätze zu präsentieren. Die Einschränkung am Ende (Avasts eigene Datenweitergabe) fungiert als kontextuelle Relativierung, nicht als systematische Gegenposition. Unsicherheiten oder Grenzen der Erklärung (etwa: Wie lückenlos ist die Nicht-Abhör-Garantie tatsächlich kontrollierbar?) werden nicht thematisiert. Insgesamt ist die Darstellung repräsentativ für die Mainstream-Erklärung des Phänomens, lässt aber Raum für kritischere Perspektiven ungenutzt.

Emotionale Appelle: 5/5

Neutral

Der Text verzichtet vollständig auf emotionale Appelle. Die Darstellung ist durchgehend sachlich und nüchtern. Es werden keine Ängste geschürt (etwa vor Überwachung), keine Empörung erzeugt (etwa über Datenmissbrauch) und keine Hoffnungen geweckt. Selbst die potenziell emotionalisierenden Themen – Verdacht auf Abhören, Datenweitergabe durch Avast – werden in neutralem, informativem Ton präsentiert. Die Formulierungen sind deskriptiv ohne dramatisierende Elemente. Der einzige leicht wertende Moment ("Etwas ironisch ist...") bleibt im Rahmen sachlicher Einordnung und dient nicht der emotionalen Manipulation. Die Sprache ist klar, verständlich und frei von emotionalen Triggern. Die Darstellung appelliert an den Verstand, nicht an Gefühle.

Sprache: 5/5

Deskriptiv

Die Sprache ist durchgehend neutral, deskriptiv und frei von manipulativen Elementen. Es werden keine wertenden Adjektive, Superlative oder polarisierenden Begriffe verwendet. Die Formulierungen sind sachlich und präzise. Der Text verzichtet auf rhetorische Fragen, absolute Ausdrücke ("immer", "nie", "alle") und versteckte Vorannahmen. Die einzige leicht wertende Formulierung ("Etwas ironisch ist...") ist transparent als redaktionelle Einordnung erkennbar und bleibt im Rahmen sachlicher Kommentierung. Es werden keine Feindbilder aufgebaut, keine Stereotype bedient und keine stigmatisierenden Labels verwendet. Die Wortwahl ist neutral und angemessen. Fachbegriffe werden verständlich erklärt. Die Sprache dient der Information, nicht der Überzeugung oder Manipulation.

Framing: 4/5

Minimal

Das Framing ist minimal und transparent. Die Überschrift rahmt das Thema als Aufklärung eines verbreiteten Verdachts ("Wanzen-Verdacht"), ohne eine bestimmte Interpretation zu erzwingen. Der Text folgt einer klaren Struktur: Problem (Verdacht) – Erklärung (Mosseri) – Hintergründe (Tracking) – Handlungsoptionen (Avast-Tipps) – kritische Einordnung (Avast-Strafe). Es gibt keine versteckten Vorannahmen in Fragen oder Formulierungen. Die Darstellung ist nicht dualistisch ("wir vs. sie") und verzichtet auf Opfer-Täter-Narrative. Ein leichtes Framing entsteht durch die Struktur, die Mosseris Erklärung als Ausgangspunkt nimmt und nicht systematisch hinterfragt – alternative Erklärungen oder kritische Stimmen werden nicht eingebracht. Die abschließende Erwähnung von Avasts Datenweitergabe fungiert als kontextuelle Relativierung, ohne das Hauptframing grundsätzlich zu verschieben. Insgesamt ist das Framing transparent und nicht manipulativ.

Argumentationsstruktur: 5/5

Stringent

Die Argumentation ist logisch kohärent und frei von Fehlschlüssen. Der Text folgt einer klaren Struktur: Phänomen beschreiben, Erklärung präsentieren, technische Hintergründe liefern, Handlungsoptionen aufzeigen, kritisch einordnen. Die Aussagen sind durch Quellen belegt, und es werden keine unbegründeten Kausalitäten behauptet. Die Erklärung von Mosseri wird als Autoritätsargument verwendet, jedoch in angemessener Weise – er ist als Instagram-Chef eine relevante Quelle für die Funktionsweise der Plattform. Es werden keine logischen Fehlschlüsse wie Strohmann-Argumente, falsche Dichotomien oder Scheinkausalitäten verwendet. Die Darstellung ist schlüssig und nachvollziehbar. Die abschließende Erwähnung von Avasts Datenweitergabe ist kontextuell relevant und keine Ablenkung (Red Herring), sondern eine sachlich begründete Relativierung der Quelle.

Transparenz der Absicht: 5/5

Transparent

Die Absicht des Textes ist vollständig transparent: Es handelt sich um eine informative Meldung, die ein verbreitetes Phänomen (Verdacht auf Abhören durch Smartphones) aufklärt und technische Hintergründe erläutert. Es gibt keine versteckte Agenda. Die Quellen sind offen genannt, und die redaktionelle Einordnung am Ende ist klar erkennbar. Der Text verfolgt kein kommerzielles Interesse (keine Werbung für Produkte), keine politische Agenda und keine verdeckte Beeinflussung. Die Darstellung ist als journalistische Aufklärung erkennbar. Die Interessen sind transparent: heise online als Technik-Publikation informiert über ein technisches Thema. Es wird keine Neutralität vorgetäuscht – die Perspektive ist klar als informativ-erklärend erkennbar.

Handlungsaufforderungen: 4/5

Suggestiv

Der Text enthält sanfte Handlungsempfehlungen, die jedoch nicht direktiv oder drängend formuliert sind. Die Tipps von Avast zur Einschränkung von Tracking werden als Optionen präsentiert ("schlägt Avast vor", "sollten Nutzerinnen und Nutzer das auch tun"), nicht als Imperative. Es wird kein Druck aufgebaut, keine Dringlichkeit suggeriert und keine Konsequenzen bei Nicht-Handeln dramatisiert. Die Formulierungen respektieren die Autonomie der Leser und lassen Raum für eigene Entscheidungen. Die Empfehlungen sind sachlich begründet und dienen der Information, nicht der Manipulation. Ein minimaler Abzug ergibt sich aus der Formulierung "sollten... das auch tun", die eine leichte normative Erwartung ausdrückt, jedoch im Rahmen sachlicher Empfehlung bleibt. Insgesamt sind die Handlungsaufforderungen transparent, begründet und nicht manipulativ.

Persuasions-Metaanalyse

Absicht und Wirkung

Die Absicht des Textes ist eindeutig informativ und aufklärend. Er zielt darauf ab, ein verbreitetes Missverständnis (Smartphones hören Gespräche ab) durch technische Erklärungen zu korrigieren und die tatsächlichen Mechanismen gezielter Werbung (Tracking, Datenverknüpfung) verständlich zu machen. Die wahrscheinliche Wirkung auf Leser ist eine Reduktion von Verschwörungstheorien über akustisches Abhören und ein besseres Verständnis der tatsächlichen Datenschutzproblematik. Der Text könnte bei Lesern ein Gefühl der Aufklärung erzeugen und sie ermutigen, bewusster mit Tracking-Einstellungen umzugehen. Die sachliche Darstellung fördert rationales Verständnis statt emotionaler Reaktionen. Die abschließende Erwähnung von Avasts eigener Datenweitergabe könnte eine leicht skeptische Haltung gegenüber Datenschutz-Ratgebern fördern, was jedoch als kritische Reflexion positiv zu werten ist.

Mildernde Umstände

Mehrere Faktoren mildern potenzielle Beeinflussungswirkungen: Erstens ist der Text klar als journalistische Meldung erkennbar, nicht als Meinungsbeitrag oder Werbung. Zweitens sind alle Quellen transparent genannt und verlinkt, sodass Leser die Informationen selbstständig überprüfen können. Drittens wird die Hauptquelle (Avast) am Ende kritisch eingeordnet durch die Erwähnung ihrer eigenen Datenweitergabe, was die Glaubwürdigkeit der Ratschläge relativiert und Lesern ermöglicht, die Quelle kritisch zu bewerten. Viertens ist die Sprache durchgehend neutral und verzichtet auf emotionale Manipulation. Fünftens werden Handlungsempfehlungen als Optionen präsentiert, nicht als Imperative. Die Genre-Konventionen einer Meldung (Kürze, Sachlichkeit, Quellenorientierung) werden eingehalten.

Verschärfende Umstände

Es gibt kaum verschärfende Umstände. Ein potenzieller Faktor ist die institutionelle Autorität von heise online als etablierte Technik-Publikation, die den Aussagen zusätzliches Gewicht verleiht. Die Reichweite der Plattform könnte die Verbreitung der Perspektive verstärken. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Erklärung von Adam Mosseri (Instagram-Chef) als Hauptquelle dient, ohne dass systematisch kritische Gegenstimmen oder alternative Erklärungen präsentiert werden – dies könnte die Darstellung als "offizielle Wahrheit" erscheinen lassen. Allerdings wird dies durch die abschließende kritische Einordnung (Avast-Strafe) teilweise ausgeglichen. Die Zielgruppe (technikinteressierte Leser) ist vermutlich kritisch und informiert, was die Anfälligkeit für unkritische Übernahme reduziert. Insgesamt sind die verschärfenden Umstände minimal und werden durch die hohe journalistische Qualität weitgehend kompensiert.

Über den Autor

Biografie

Informationen zum Autor nicht verfügbar

Fakten-Check

Behauptung: Instagram nutzt das Mikrofon des Telefons nicht zum Abhören von Gesprächen

Urteil: verifiziert

Die Behauptung wird durch mehrere Quellen klar bestätigt. Instagram-Chef Adam Mosseri hat in einer Videobotschaft vom Oktober 2025 ausdrücklich erklärt: 'Ich schwöre, wir hören eure Mikrofone nicht ab' [1] [5]. Er stellte auf seinem Instagram-Account klar, dass Instagram nicht die Gespräche von Menschen über das Mikrofon des Telefons abhört [7]. Facebook selbst bestätigt offiziell, dass das Mikrofon nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer verwendet wird und auch dann nur, wenn aktiv eine Funktion genutzt wird, die das Mikrofon benötigt [8]. Der SWR berichtet, dass ein heimlicher Lauschangriff eher unwahrscheinlich ist, da Betriebssysteme durch Datenschutzindikatoren anzeigen, wenn das Mikrofon durch eine App benutzt wird [2]. Mimikama bestätigt ebenfalls, dass Instagram und Facebook nicht heimlich mithören [4]. Die Plattformen benötigen kein Mikrofon, um personalisierte Werbung anzuzeigen, da sie auf andere Weise an Nutzerdaten gelangen [5]. Alle verfügbaren Quellen unterstützen die Behauptung konsistent.

Behauptung: Gezielte Werbung basiert auf Datenverknüpfung und Meta-Informationen, nicht auf akustischem Mithören

Urteil: teilweise verifiziert

Die Behauptung wird größtenteils durch die Suchergebnisse gestützt, jedoch mit wichtigen Einschränkungen. Mehrere Quellen bestätigen, dass gezielte Werbung hauptsächlich auf Datenverknüpfung und Meta-Informationen basiert [1] [3]. Der Chaos Computer Club fand bei Tests keine Hinweise auf akustisches Mithören [4], und Experten betonen, dass technisches Mithören zwar möglich, aber unwahrscheinlich ist, unter anderem wegen des hohen Energieverbrauchs [5]. Google und Facebook bestreiten nach eigenen Aussagen die Nutzung des Mikrofons für Werbezwecke [4]. Allerdings zeigt eine Quelle, dass die Technologie des akustischen Mithörens durchaus existiert: Cox Media bietet eine 'Active Listening'-Technologie an, die Gespräche mittels Künstlicher Intelligenz auswertet, um zielgerichtet Werbung auszuspielen [6]. Dies widerspricht der absoluten Formulierung der Behauptung, dass gezielte Werbung nicht auf akustischem Mithören basiert. Die Realität scheint zu sein, dass die überwiegende Mehrheit gezielter Werbung auf Datenverknüpfung basiert, akustisches Mithören aber als Technologie existiert und zumindest von einzelnen Unternehmen angeboten wird.

Behauptung: Werbetreibende können Instagram-Nutzer gezielt ansprechen, die bestimmte Webseiten besucht haben

Urteil: verifiziert

Die Behauptung wird durch mehrere Quellen klar bestätigt. Das Meta Pixel ermöglicht es Werbetreibenden, Nutzer zu tracken, die bestimmte Webseiten besucht haben, und diese später erneut mit Werbung anzusprechen [4]. Dies wird als Retargeting bezeichnet, wobei Instagram-Anzeigen über den Meta-Anzeigen-Manager verwaltet werden und gezielt Nutzer ansprechen können, die bereits mit einer Webseite interagiert haben [1]. Die Meta-Anzeigenplattform, über die Instagram-Anzeigen geschaltet werden, bietet umfangreiche Targeting-Möglichkeiten [5]. Das Meta Pixel ist ein Code-Schnipsel, der auf Webseiten eingebunden wird und das Verhalten der Besucher trackt, um sie später gezielt mit Instagram-Werbung anzusprechen [4]. Diese Retargeting-Funktionalität ist eine etablierte Praxis im Instagram-Marketing und ermöglicht es Werbetreibenden, Nutzer basierend auf ihrem vorherigen Webseitenbesuch gezielt zu erreichen [1].

Behauptung: Instagram spielt Werbung auch an Kontakte von Nutzern aus, die ähnliche Interessen haben könnten

Urteil: verifiziert

Die Behauptung wird durch mehrere Quellen bestätigt. Instagram nutzt verschiedene Faktoren, um Werbung auszuspielen, darunter auch die Interessen von Nutzern. Quelle [7] erklärt explizit, dass Instagram Werbung basierend auf der Aktivität von Nutzern ausspielt, einschließlich der Personen, denen sie folgen, und der Beiträge, die sie liken. Quelle [8] bestätigt, dass Instagram Menschen basierend auf ihren Interessen sowie ihrer Wahrscheinlichkeit, mit der Werbung zu interagieren, anspricht. Dies deutet darauf hin, dass die Plattform Nutzer mit ähnlichen Interessen identifiziert und entsprechend Werbung ausspielt. Quelle [6] erwähnt, dass die Interessenliste in Zusammenhang mit Werbung und Werbedaten steht, was die Verwendung von Interessen für Werbeauslieferung bestätigt. Obwohl nicht explizit erwähnt wird, dass Werbung an 'Kontakte' von Nutzern ausgespielt wird, zeigen die Quellen klar, dass Instagram Werbung an Personen mit ähnlichen Interessen richtet, was die Kernaussage der Behauptung stützt.

Behauptung: Avast musste 16,5 Millionen US-Dollar Strafe für Datenweitergabe zahlen

Urteil: verifiziert

Die Behauptung wird durch mehrere unabhängige Quellen bestätigt. Avast musste tatsächlich eine Strafe in Höhe von 16,5 Millionen US-Dollar zahlen [2] [3] [5] [6] [7] [8]. Die Strafe wurde von der US-amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) verhängt [5] [6]. Der Grund für die Strafe war, dass Avast Nutzerdaten über die Webbrowsernutzung seiner Kunden sammelte und diese Daten an Werbetreibende verkaufte [2] [5] [8]. Die Software sollte eigentlich Kunden vor Überwachung im Internet schützen, sammelte aber stattdessen detaillierte Daten über die Webbrowsernutzung [2]. Die FTC wertete dieses Vorgehen als unlautere Geschäftspraktik [6]. Mehrere Quellen bestätigen übereinstimmend den exakten Betrag von 16,5 Millionen US-Dollar [2] [3] [5] [6] [7] [8], sodass die Behauptung als verifiziert gelten kann.

Behauptung: Die Tochterfirma Jumpshot verkaufte Daten von über 100 Millionen Nutzern zwischen 2014 und 2020

Urteil: verifiziert

Die Behauptung wird durch mehrere unabhängige Quellen klar bestätigt. Quelle [4] bestätigt explizit, dass die Avast-Tochter Jumpshot die bei 'über 100 Millionen Nutzern' gesammelten Daten von 2014 bis 2020 an über 100 Werbefirmen verkaufte. Diese zeitliche Angabe und Nutzerzahl wird auch in Quelle [7] bestätigt, die angibt, dass von 2014 bis 2020 Avast über das ehemalige Tochterunternehmen Jumpshot die Browsing-Aktivitäten seiner Nutzer verkaufte. Die FTC-Pressemitteilung [2] bestätigt ebenfalls, dass Avast Jumpshot als Analytics-Unternehmen nutzte, um Nutzerdaten zu verkaufen. Quelle [1] berichtet über den massenhaften Verkauf von Nutzerdaten durch Jumpshot. Alle Kernelemente der Behauptung - Jumpshot als Tochterfirma, über 100 Millionen Nutzer und der Zeitraum 2014 bis 2020 - werden durch die Suchergebnisse eindeutig bestätigt.

Behauptung: Firefox hat die Do-Not-Track-Option wieder entfernt, da sie von Webseiten ignoriert wurde

Urteil: verifiziert

Die Behauptung wird durch mehrere Quellen bestätigt. Firefox hat die 'Do Not Track'-Funktion mit Version 135 im Dezember 2024 entfernt [1] [2] [6] [7]. Der Hauptgrund für die Entfernung war, dass viele Websites die DNT-Funktion ignorierten und sie sich als ineffektiv erwies [2] [3]. Laut den Suchergebnissen respektieren 'viele Internetseiten' die Bitte nicht, und die Funktion wurde auch nicht durchgesetzt [2]. Die DNT-Funktion erwies sich als ineffektiv, da sie von vielen Websites ignoriert wurde [3]. Firefox hat die Funktion Anfang des Jahres 2024 entfernt [1], genauer gesagt mit der Veröffentlichung von Firefox 135 im Dezember 2024 [6] [7]. Alle wesentlichen Elemente der Behauptung - die Entfernung der Do-Not-Track-Option durch Firefox und der Grund dafür (Ignorierung durch Webseiten) - werden durch die Quellen klar bestätigt.

Quellen-Verifikation

1/3 Quellen bestätigt, 0 widersprochen, 2 teilweise, 0 nicht gefunden

Avast in einem Blogbeitrag

Urteil: teilweise

Die Quelle bestätigt, dass Adam Mosseri ein Video gemacht hat und seine Frau überzeugen musste, dass Instagram nicht zuhört. Allerdings fehlt das direkte Zitat 'Wir hören euch nicht zu. Wir nutzen das Mikrofon des Telefons nicht, um euch abzuhören.' in der verlinkten Quelle. Die Quelle erwähnt nur, dass Mosseri ein Video dazu gemacht hat, gibt aber nicht den genauen Wortlaut wieder.

Erklärvideo des Instagram-Chefs Adam Mosseri

Urteil: übersprungen

Link ist keine überprüfbare Inhaltsquelle (Social Media, Shop, etc.)

Firefox hat die aber wieder entfernt

Urteil: teilweise

Die Quelle bestätigt die Kernaussage über Firefox und Do-Not-Track: Firefox hat die Option entfernt, weil sie von Webseiten weitgehend ignoriert wurde. Die Quelle erklärt, dass ab Firefox Version 135 die DNT-Option nicht mehr auswählbar ist und 'viele Internetseiten' die Bitte nicht respektieren. Allerdings behandelt die Quelle nicht die anderen im Artikel genannten Punkte (Geräte-Gruppierung, geteilte Konten, Inkognito-Modus). Die Aussage 'Avast erwähnt auch die Do-Not-Track-Option' wird durch die Quelle nicht belegt, da die Quelle keine Verbindung zu Avast herstellt. Die verlinkte Quelle dient nur als Beleg für den spezifischen DNT-Teil der Aussage.

16,5 Millionen US-Dollar Strafe für Datenweitergabe

Urteil: verifiziert

Die Quelle bestätigt alle wesentlichen Aussagen des Artikels: Avast gehört zu Gen Digital, musste 16,5 Millionen US-Dollar zahlen, die Software sollte vor Überwachung schützen, sammelte aber Browserdaten, und die Tochterfirma Jumpshot verkaufte diese Daten bei über 100 Millionen Nutzern. Alle Kernfakten werden durch die Quelle belegt.


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